|
CH AEV, Alpe Gruben, R 4 Alpbuch. Wichtigste Auszüge: \ a) 1872-1903. Verzeichnis der Geteilen von Gruben, die für die Ausbesserung des Talwegs aufgeboten werden. \ b) 1758-1863. Schulderkanntnisse zu Gunsten der Alpe Gruben. \ c) 09.05.1880. Verlehnungsvertrag zwischen der Alpe Gruben und Ferdina
Contexte de plan d'archivage |
|
Niveau: | Document |
Zone d'identification |
Cote: | CH AEV, Alpe Gruben, R 4 |
Titre: | Alpbuch. Wichtigste Auszüge: a) 1872-1903. Verzeichnis der Geteilen von Gruben, die für die Ausbesserung des Talwegs aufgeboten werden. b) 1758-1863. Schulderkanntnisse zu Gunsten der Alpe Gruben. c) 09.05.1880. Verlehnungsvertrag zwischen der Alpe Gruben und Ferdinand Kreuzer, Gastwirt zur Sonne in Turtmann; Kreuzer erhält das Gasthaus in Gruben in Pacht. Mit Inventar des Mobiliars im Gasthaus. d) 01.09.1889. Charles Steiner, Wirt in der Susten, erhält von der Alpe Gruben das Gasthaus (Hotel Weisshorn) in Gruben für 10 Jahre in Pacht. e) 1891-1905. Abrechnungen der Alpgeteilschaft und ihrer Vögte. Schulanerkennungen. Quittungen. f) ca. 05(?).1901. In der Alprechnung wurde beschlossen, ein zweites "Kessi" zu kaufen. g) 24.03.1907. Josef Schmidt, Richter von und in Turtmann, und Raphael Schröter, Sohn des Anton von Eischoll, wohnhaft in Turtmann, handelnd für seine Mutter Louise, geborene Kreuzer, verkaufen der Alpe Gruben, vertreten durch die Vögte Leo Graber und Kaspar Kalbermatter, für 700 Franken ein Haus mit Stall auf der Alpe Gruben im oberen Stafel. Die Verkäufer behalten vor, den Stall für ihr Vieh zu benützen, bis die neue Stallung beendet ist. h) 12.05.1907. Die Alpversammlung beschliesst, eine Kommission für die Stallbauten im Oberstafel zu ernennen und im Pfaffenholz eine Käsehütte zu erstellen. i) 31.05.1908. Beschluss der Alpversammlung, dass alle Handänderungen bis zum St. Johannstag (24. Juni) gemacht werden sollen. k) ca. 05(?).1909. Anlässlich des Alpmahls wird beschlossen, beim Kreisförster eine Schlagbewilligung zu verlangen. l) 20.05.1917. Beschluss der Alpversammlung, beim Kreisförster eine Schlagbewilligung zu verlangen und den "Pfandschatz" von 7 Franken auf 10 ranken zu erhöhen. m) 02.06.1919. Beschluss, den "Pfandschatz" von 10 Franken auf 15 Franken zu erhöhen. Ferner wurde beschlossen, dass jeder Nicht-Geteile, der auf der Alpe wohnt, 10 Franken an die Alpkosten zu entrichten hat. n) 21.05.1933. Protokoll der Versammlung der Alpgenossenschaft Gruben: Alprechnung für 1932. Wahl der neuen Arbeitsvorsteher, Werkmeister und Schreiber. Beschluss, im August 1933 ein ausserordentliches Alpwerk durchzuführen. Der Dünger soll vor der Alpabfahrt [auf die Heumatten] ausgeführt sein, ansonsten verfällt er der Alpe. o) ca. 05/06.1925. Beschluss der Alpversammlung, dass pro Schwein 5 Franken bezahlt werden sollen. Pro 2 Kühe soll 1 Tag Alpwerk verrichtet werden. p) 1872-1873. Alpabrechnung. q) ca. 19. Jh. Verzeichnis von Schuldnern, die nicht der Form entsprechend einerkannt sind. r) 31.03.1841. Hyacinth und Anton Morency lassen je eine halbe Kuh Alprecht aus ihren Tesseln ausschneiden, herkommend von ihrer Grossmutter Barbara Grand, geborene Morency, welche Alprechte die beiden Brüder Morency geteilt haben. Sie sind so Eigentümer geworden. s) 1889-1908. Verzeichnis der Alpgeteilen, die jährlich in den oberen Stafeln den Dünger anzuwaschen haben. t) 15.05.1904. Beschluss, im obersten Stafel eine neue Stallung zu bauen. Ferner wurde beschlossen, wer für das zweitägige Alpwerk nicht einen einsatzfähigen Mann schicke, solle 8 Franken Pfandschatz bezahlen. u) 01.06.1795. Neue Alpstatuten von Gruben, mit Nachträgen von 1812, 1824, 1856, 1859, 1862, 1872, 1875, 1877, 1888. (S. 387-391). Aufnahme von neuen Alpgeteilen (S. 391) v) 08.06.1856. Beschlüsse der Alpversammlung betreffend Einerkanntnisse; Kauf eines Buches, um die Rechte auf den Tesseln ins Buch einzutragen; kein Alpgeteile hat das Recht, proportional zu seinen Alprechten Wald zu verkaufen. Der Wald bleibt unverteilt. Benedikt Pfammatter, wohnhaft |
| in Turtmann, ist als Alpgeteile von Gruben angenommen worden, und zwar für 100 Franken, für einen stattlichen Trunk an alle Geteilen, bestehend aus einem Lagel Wein sowie einem Pfund Käse und einem zweibatzigen Laib Weissbrot pro Person; mit Quittung. w) 14.02.1858. Quittung für 100 Franken, die zur Verbesserung der Gemächer im Pfaffenholz verwendet wurden. x) 1859-1862. Beschlüsse der Alpgeteilschaft betreffend Schuldanerkennungen, Alpmahl, Auftreiben von Schweinen. Ein Neueintretender durch Erbschaft muss zwei alte Kannen Rotwein spenden. Ein neuer "Weibergeteile" hat beim Eintritt 30 alte Mörser Pfund zu entrichten, nebst zwei alten Kannen Wein und 5 Franken für ein Instrument. y) 20.05.1872. Beschluss der Alpgeteilschaft, dass fortan kein Alpgeteile angenommen werden soll, ohne dass er einen rechtmässigen Anspruch auf selbe Alpe habe. z) 30.05.1875. Beschluss der Geteilschaft betreffend Verkauf von Alprechten. Eine Kuh Alprecht soll höchstens zu 123 Franken verkauft werden. |
Dates |
Période de création: | 1758 - 1925 |
Lieu: | c), g), r) und v) Turtmann |
|
Support |
Support / Träger: | Registerband mit Pergamenteinband |
Nombre d'unités matérielles / Anzahl Einheiten: | a) Seiten 1-9 b) Seiten 25-127 c) Seiten 129-131 d) Seiten 132-133 e) Seiten 135-139 und 143-145 f) Seite 141 g) Seite 147 h-k) Seite 299 l-m) Seite 301 n) Seite 302 o) Seite 377 p) Seiten 378-380 q) Seite 382 r) Seite 383 s) Seiten 384-385 t) Seite 385 u) Seiten 387-391 v) Seiten 392-393 w) Seite 394 x) Seite 395 y) Seite 396 |
Format larg. x H (cm): | 20.5 x 30 |
|
|
Zone des conditions d'accès et d'utilisation |
Langue: | Latein, Deutsch |
|
Zone des notes |
Notes: | Seiten 10-24, 148-299 und 303-376 leer |
|
|
Utilisation |
Fin du délai de protection: | 31/12/1955 |
Autorisation nécessaire: | Aucune |
Consultabilité physique: | Sans restriction |
Accessibilité: | Publique |
|
URL vers cette unité de description |
URL: | https://scopequery.vs.ch/detail.aspx?ID=202211 |
|
Réseaux sociaux |
Partager | |
|
|