CH AEV, BA Visp, BB 13 i Beschluss, dass bei Gemeindewerken für ein Mannwerk 4 Batzen bezahlt werde. Wenn in einer Familie Männer vorhanden sind, dürfen keine Weibspersonen geschickt werden, oder aber es wird ihnen nur der halbe Lohn angerechnet. Die Baumwarten sollen die Burger, die gefälltes Hol

Contexte de plan d'archivage


Niveau:Document

Zone d'identification

Cote:CH AEV, BA Visp, BB 13 i
Titre:Beschluss, dass bei Gemeindewerken für ein Mannwerk 4 Batzen bezahlt werde. Wenn in einer Familie Männer vorhanden sind, dürfen keine Weibspersonen geschickt werden, oder aber es wird ihnen nur der halbe Lohn angerechnet. Die Baumwarten sollen die Burger, die gefälltes Holz im Wald verfaulen lassen, nach den alten Satzungen bestrafen. Die Einwohner, die ohne Begründung der Herren Konsulen fremdes Volk in ihre Haus aufnehmen, haben ohne Gnade die Burgschaft zu verlassen. Die Feuereimer sollen an einem bequemlichen Ort aufbewahrt werden. Die noch schuldigen Doppel oder Feuerhacken sollen baldigst ins Burgerhaus eingeliefert werden. Das fremde und unnütze Gesindel, das sich in der Burgschaft aufhält und nicht als Einwohner aufgenommen wurde, soll unverzüglich die Burgschaft verlassen.

Dates

Période de création:09/01/1713
 

Utilisation

Fin du délai de protection:31/12/1813
Autorisation nécessaire:Aucune
Consultabilité physique:Sans restriction
Accessibilité:Publique
 

URL vers cette unité de description

URL:https://scopequery.vs.ch/detail.aspx?ID=305414
 

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